Chronik

Die Entstehung der Freiwilligen Feuerwehr Schmidham

Die gegenseitige Hilfeleistung im Brandfalle und bei anderen Unglücken war schon seit Jahrhunderten in Stadt und Land eine Selbstverständlichkeit. Nur selten bestanden dabei jedoch feste Organisationen in Form von Feuerlöschordnungen, welche z.B. genau festlegten, wer Hilfe zu leisten hatte, wer die eingesetzten Kräfte zu führen hatte und welche Prioritäten bei der Brandbekämpfung zu setzen seien etc.

Aus diesem Grunde wurde bei der Bildung der Gemeinden in Bayern Anfang des 19. Jahrhunderts die Oberaufsicht über das Löschwesen dem jeweiligen Bürgermeister übertragen, der u.a. dafür Sorge zu tragen hatte, dass ein ausreichender Bestand an Löschgeräten vorhanden war. Da auch qualifiziertes Personal für die Wartung und Bedienung des Geräts, insbesondere der Feuerspritzen, benötigt wurde, entstanden mit der Zeit die sog. Pflichtfeuerwehren. Dabei handelte es sich um von den Gemeindeverwaltungen aufgestellte Löschgruppen, deren Angehörige zur Dienstleistung im Brandfalle verpflichtet waren und hierfür von der Gemeinde eine Aufwandsentschädigung erhielten.

In der Gemeinde Schmidham entstand wohl im Jahr 1864 eine solche Pflichtfeuerwehr im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Löschpumpe. Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 1864 vermerkt folgenden Beschluss:

Es wurde beschlossen eine neue Feuerlöschmaschine anzuschaffen. Bei der Versammlung aller Gemeindebürger am 6. April 1864 wurde beschlossen, die Kosten für diese Feuerlöschmaschine in Höhe von insgesamt 795 Gulden durch eine Umlage zu bestreiten.

 Heute hat sich dahier die Gesamtgemeinde Schmidham versammelt und beschlossen:

Die Zahlung sei mit Gemeindeumlage und zwar auf die Gesamtsteuer nach 12 kr. Vom Steuergulden zu verteilen. Ferner die Zahlung auf 2 kr. Zu leisten und zwar 400 fl. Bei Empfang der Maschine und 395 fl. In einer Fristzeit von einem halben Jahr.

Endlich wurde beschlossen, es sei an das königliche Bezirksamt die Bitte zu richten, dasselbe wolle eigenhändig die Bestellung der Maschine übernehmen, um dadurch den Transport zu beschleunigen. Im Sommer 1864 wurde auch eine Requisitenkammer gebaut, in der die gemeindeeigenen Löschgeräte, sowie die neue Spritze, aufbewahrt werden sollten.

Der betreffende Beschluss wurde am 27. Juni 1864 getroffen: In der heutigen Versammlung der Gesamtgemeinde wurde in rubr.

Betreff beschlossen:

I.    Den Bau der Requisitenkammer übernimmt vorbehaltlich höherer Curatelgenehmigung die Gesamtgemeinde durch Leistung von Hand- und Spanndiensten.
II.    Zur Deckung der Kosten, wie der beiliegende Kostenvoranschlag zeigt, ist, da besondere Gemeindegefälle nicht vorhanden sind, eine Gemeindeumlage notwendig und man hat beschlossen, dass die Umlage auf die Gesamtsteuer und zwar nach 6 kr. Vom Steuergulden verteilt werden sollte.
III.    Als bauführender Meister wird der Maurermeister von Tettenweis bestimmt.

Um die Curatelgenehmigung durch das kgl. Bezirksamt bittet die Gemein- deverwaltung Schmidham.
Im August 1864 war die Spritze anscheinend in Schmidham eingetroffen. Nun musste eine Löschgruppe aufgestellt werden, die für Wartung und Einsatz des Geräts verantwortlich war. Das betreffende Gemeinderatsprotokoll vom

11.    August 1864 darf daher als Geburtsurkunde der Schmidhamer Feuerwehr gelten:

Bei Gelegenheit der heutigen Gemeindeversammlung erstattete der Gemeindevorsteher Johann Dandl hierüber Vortrag, welche Gemeinde- glieder geneigt wären, - die Bespannung der neuen Feuerlöschmaschine und deren schleunigen Transport nach einem von Feuer bedrohten Ort – zu übernehmen. Dazu erklärten sich folgende Sieben, welche dies durch eigene Unterschriften bestätigen, bereit:

l.    Mathias Eder, Wirt von Berg
2.    Franz Greindl, Bauer von Berg
3.    Johann Hifinger, Müller von Berg
4.    Michael Maier, Bauer von Schmidham
5.    Georg Hinterdobler, Bauer von Schmidham
6.    Michael Huber, Bauer von Schmidham
7.    Josef Bauer, Bauer von Schmidham

Diese übernehmen den Transport der Spritze abwechslungsweise und zwar, wie sie hier namentlich aufgeführt sind.
Als Entschädigung für jedesmalige Bespannung wurde, vorbehaltlich hoher königl. Bezirksamtlicher Curatelgenehmigung ausgesprochen:

1.    Insofern die Feuersbrunst in der Gemeinde Schmidham liegt ein Kronenthaler und
2.    außerhalb des Gemeindebezirkes zwei Kronenthaler ,..

Zugleich wurde der Schmiedmeister Georg Huber von Höhenmühle, mit dessen Einwilligung, als Aufseher und Leiter der dasigen Feuerspritze bestimmt. Und es wurde beschlossen, dass Georg Huber für die Übernahme dieses Dienstes eine monatl. Besoldung von 1fl., das ist 12 fl. Jährlich – auch für den Fall keiner Feuersgefahr – zukommen zu lassen, womit sich Georg Huber zufrieden erklärt und durch eigenhändige Unterschrift be- stätigt…
Die Curatelgenehmigung für diesen Gemeindebeschluss durch das Bezirksamt in Griesbach erfolgte am 26. September 1864.
Neben den 7 Feuerwehrmännern, welche die Spritze zu bedienen hatten, war im Brandfalle jeder Gemeindebürger zur Hilfeleistung verpflichtet. Diese Richtlinien wurden am 10. Januar 1867 in einer ortspolizeilichen Vorschrift festgelegt.

Ortspolizeiliche Vorschrift:

Die Gemeindeverwaltung Schmidham beschließt auf Grund der Bestimmungen des Artikels 175 Ziff. 1 u. 2 des StGB. Wie folgt:

l)    Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, sich eine Feuerleiter nebst Feuerhaken und einen Feuereimer in stets brauchbarem Zustande zu halten.
2)    Bei einem ausgebrochenen Brande haben die von der Gemeindeverwaltung hierzu bestimmten Gemeindeglieder die Bespannung der Feuerlösch-
maschine und des Beiwagens sofort zu liefern und die am Orte des Brandes wohnhaften Gemeindeglieder, deren männliche Angehörige und Dienstboten, so weit sie durch Feuergefahr zunächst nicht selbst bedroht sind, zur Bekämpfung des Feuers nebst der Brandstätte ungesäumt zu erscheinen und die ihnen auf Anordnung des Distriktspolizeibeamten, und bis zu dessen Eintreffen des Gemeindevorstehers oder dessen Stellvertreters übertragenen Dienste zu leisten.
3)    Übertretungen dieser Bestimmungen haben die in oben bezeichnetem Artikel bestimmten Strafen zur Folge. „

In den 70er Jahren des 19. Jh. entstanden in Bayern zunehmend Freiwillige Feuerwehren, die im Gegensatz zu den Pflichtwehren als Vereine mit einem Landesverband organisiert waren. Diese Feuerwehren versuchten aus den Fehlern der früheren Organisationsform zu lernen, indem sie das Prinzip der Freiwilligkeit über das der Pflichtdienstleistung stellten. Die Freiwilligen nannten sich Feuerwehr-Corps und waren im Gegensatz zu den Pflichtwehren streng militärisch organisiert. Sie hielten auch regelmäßig Übungen ab und tauschten über die Gemeindegrenzen hinweg miteinander Erfahrungen aus.
Der Aufbau eines landesweiten Netzes von Freiwilligen Feuerwehren in Bayern wurde durch die staatlichen Behörden stark unterstützt, und so verschwanden die gemeindlichen Pflichtfeuerwehren bis 1900 vollständig. In Schmidham wurden bei der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 1872 einige wichtige Beschlüsse zur Zukunft des Feuerlöschwesens in der Gemeinde getroffen.
Bei heute stattgehabter Gemeindeversammlung wurde auch über die Bildung einer Feuerwehr in hiesiger Gemeinde Beratung gepflogen, und da auch zur hiesigen Feuerlöschmaschine mehrere Hanf-Schläuche nötig sind, so wurde beschlossen, dass

1.    diejenigen Feuerwehrmänner, welche sich nicht von ihrem Vermögen eine eigene Kopfbedeckung kaufen wollen, dieselbe unentgeltlich von der Gemeindeverwaltung erhalten, welche hierzu die Mittel aus der Gemeindekasse bewilligt, und
2.    dass bei der Engelhardtschen Maschinen Fabrik in Fürth 300 Fuß lange Hanf-Schläuche nebst 2 Gewinten bestellt werden sollen, welche Kosten ebenfalls aus der hiesigen Gemeindekasse gedeckt werden sollen. Die Ablösung der Pflichtfeuerwehr durch eine Freiwillige Feuerwehr in Schmidham muss demnach in der Zeit nach 1872 erfolgt sein. Das genaue Jahr lässt sich jedoch weder aus den Unterlagen der Gemeinde noch aus denen der Feuerwehr ermitteln. Aus dem Jahr 1880 liegt ein Dokument vor, das besagt, dass die Freiwillige Feuerwehr Schmidham dem Landesfeuerwehrverband angehört.

Dieser Umstand lässt vermuten, dass eine eigentliche Gründung der Freiwilligen Feuerwehr nie stattgefunden hat, sondern es vielmehr einen langsamen Übergang von der gemeindlichen Pflichtfeuerwehr zur Freiwilligen Feuerwehr gegeben hat.

Somit kann mit einer gewissen Berechtigung das Jahr 1864 als Geburtsjahr des Feuerwehrwesens in Schmidham angesehen werden.

Die Spritze von 1864 ist heute nicht mehr erhalten. 1928 kaufte die Gemeinde Schmidham für 4700 Mark bei der Firma Gugg in Simbach eine fahrbare
Motorspritze für die Freiwillige Feuerwehr Schmidham.

Markus Lorenz